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Verkehrswertgutachten

Was ist der Verkehrswert?

Ermittelt werden Verkehrswerte (Marktwerte), d.h. Werte, "die in dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wären". Die Gutachten werden unter Berücksichtigung der Gesetzesvorschriften des BauGB und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ausgefertigt.

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens beträgt aktuell ca. 2 bis 3 Wochen ab Durchführung der Objektbesichtigung und Vorlage der kompletten Unterlagen. Sie hängt wesentlich von dem jeweiligen Bewertungsfall und den bereitgestellten Informationen ab. Je vollständiger die übergebenen Unterlagen sind, desto schneller und kostengünstiger können wir das Gutachten erstellen. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Kostenfreies Honorarangebot anfordern

Vorgehensweise
  • Kontaktaufnahme per Telefon oder über das Kontaktformular mit Schilderung Ihres Anliegens
  • Zusendung und Unterzeichnung des Sachverständigen-Auftrages
  • Durchführung einer gemeinsamen Objektbesichtigung und Aushändigung aller relevanten Unterlagen der zu bewertenden Immobilie, ggf. Erteilung einer Vollmacht zur kostenpflichtigen Beschaffung fehlender Unterlagen Erstellung des Verkehrswertgutachten durch den Sachverständigen
  • Zusendung des Gutachten
  • Rechnungsstellung
  • Bezahlung durch den Auftraggeber

Gebühren/ Honorar

Allgemeines

Unsere Gutachten zur Bestimmung des Verkehrswertes werden in schriftlicher Form gefertigt. Die Gutachten bestehen in aller Regel aus einem Text- und einem Anlagenteil. Je nach Anlass der Bewertung werden erforderliche Dokumentationen zum Sachverhalt dem Gutachten als Anlage beigefügt.

Dazu können z.B. zählen:

  • amtlicher Lageplan
  • Auszug aus der Liegenschaftskarte
  • Grundbuchauszug
  • ggf. Auszüge aus Flächennnutzungs- oder Bebauungsplan
  • ggf. Grundrisse, Aufmaßskizzen
  • ggf. Auszüge aus Bodenrichtwertkarten
  • ggf. Mietübersichten, Auszüge aus Mietspiegeln
  • Fotodokumentation