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Honorar

Immer wieder werden wir gefragt: "Welche Kosten erwarten mich eigentlich bei der Beauftragung eines Sachverständigen?" Eine wichtige Frage, die wir Ihnen für Ihr spezielles Vorhaben gern beantworten. D.h. ein von uns genanntes Honorar ist in der Höhe verbindlich, dazu stehen wir ohne wenn und aber.

 

Teilen Sie uns dazu bitte den Zweck Ihres Anliegens und die Eckdaten der zu bewertenden Immobilie mit. Wir übermitteln Ihnen innerhalb von 24 h ein individuelles, für Sie kostenfreies Angebot über die Höhe unseres Honorars. Ganz allgemein liegen unsere Honorarsätze ca. 10 % unter den Werten der Gutachterausschüsse für Grundstückwerte in Niedersachsen.

Gern können wir diese und weitere Fragen auch bei einem persönlichen Gespräch in unserem Büro erörtern.